Produkte, welche ab dem 1. Januar 2019 durch die FUJIFILM (Switzerland) AG in den Schweizer Wirtschaftsraum importiert wurden, unterliegen der 4-jährigen «FUJIFILM Swiss Garantie» (48 Monate ab Kaufdatum).
Produkt registrierenDie neue FUJIFILM-4-Jahre-Swiss-Garantie betrifft sämtliche X-Kameras und XF-Objektive sowie die XF10 und die X100F.
Von der Garantie ausgeschlossen sind die XP-Serie, alle Instax-Kameras und sämtliches Zubehör. Für jene Produkte gelten die Standard-Garantiefristen.
Die «FUJIFILM Swiss Garantie» gilt für alle Produkte, welche ab dem 1. Januar 2019 durch die FUJIFILM Switzerland importiert und in den Handel eingeführt wurden. Die Verpackungen werden ab Ende November 2019 mit dem Aufkleber versehen.
Die Produkte müssen durch den Käufer mit der «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer bei «FUJIFILM Connect» unter www.fujifilm-connect.com registriert werden.
Die «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer (z. B. „CH7J3ZN7“) finden Sie auf dem Aufkleber auf der Originalverpackung.
Falls Sie Ihr Produkt vor Ende November 2019 erworben haben oder Sie keine «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer finden können, gehen Sie bitte zum nächsten Schritt (Kann man die die «FUJIFILM Swiss Garantie» rückwirkend beantragen?)
Wenn Sie Ihr FUJIFILM Produkt im Zeitraum vom 1. Januar 2019 und Ende November 2019 bei einem offiziellen Händler erworben haben, so können Sie die «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer bis am 31. Dezemberl 2020 rückwirkend beantragen. Füllen Sie dafür das entsprechende Formular auf www.fujifilm.ch aus.
Falls Ihre Kamera oder Ihr Objektiv wider Erwarten einen Defekt aufweist, beschädigt wurde oder Sie diese nach längerem Einsatz überholen möchten, ist das FUJIFILM-Kundenservice und Repair Center für Sie da.
Alle Infos zum Vorgehen bei einer Reparatur finden Sie hier.