Produkte, welche ab dem 1. Januar 2019 durch die FUJIFILM (Switzerland) AG in den Schweizer Wirtschaftsraum importiert wurden, unterliegen der 4-jährigen «FUJIFILM Swiss Garantie» (48 Monate ab Kaufdatum).
Welche Produkte unterliegen der «FUJIFILM Swiss Garantie»?
Die neue FUJIFILM-4-Jahre-Swiss-Garantie betrifft sämtliche X-Kameras und XF-Objektive sowie die XF10 und die X100F.
Von der Garantie ausgeschlossen sind die XP-Serie, alle Instax-Kameras und sämtliches Zubehör. Für jene Produkte gelten die Standard-Garantiefristen.
Die «FUJIFILM Swiss Garantie» gilt für alle Produkte, welche ab dem 1. Januar 2019 durch die FUJIFILM Switzerland importiert und in den Handel eingeführt wurden. Die Verpackungen werden ab Ende November 2019 mit dem Aufkleber versehen.
Wie erhält man die 4-jährige Garantie?
Die Produkte müssen durch den Käufer mit der «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer bei «FUJIFILM Connect» unter www.fujifilm-connect.com registriert werden.
Wo findet man die «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer?
Die «FUJIFILM Swiss Garantie»-Nummer (z. B. „CH7J3ZN7“) finden Sie auf dem Aufkleber auf der Originalverpackung.
Wie gehe ich vor, wenn ich die Originalverpackung nicht mehr besitze?
Füllen Sie das Online-Formular aus und sie erhalten nach einer kurzen Überprüfung einen neuen Code
Vorgehen bei einer Reparatur
Falls Ihre Kamera oder Ihr Objektiv wider Erwarten einen Defekt aufweist, beschädigt wurde oder Sie diese nach längerem Einsatz überholen möchten, ist das FUJIFILM-Kundenservice und Repair Center für Sie da.
Alle Infos zum Vorgehen bei einer Reparatur finden Sie hier.
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