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Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU
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Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU
Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU
Online-Artikel-Nr. 0013876992Artikel-Nr. 13876992
Auch der Verwaltungsrat eines kleinen oder mittelgrossen Unternehmens in der Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, ein integrales Risikomanagement-System im Unternehmen auszugestalten, zu implementieren und zu überwachen. Kommt der Verwaltungsrat dieser Pflicht nicht nach, droht ihm unter Umständen nicht nur eine aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage, sondern auch eine mögliche strafrechtliche Verfolgung. Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für das integrale Risikomanagement-System im schweizerischen Obligationenrecht – und deren Lücken. Formell analysiert und materiell en détail damit verglichen werden sodann das 'Enterprise Risk Management – Integrated Framework' von COSO, die Norm ISO 31000 und das 'Knowledge Framework' der Hochschule für Wirtschaft in Luzern. Diese drei Rahmenwerke erweisen sich in der Praxis für schweizerische KMU jedoch als nur eingeschränkt tauglich. Deshalb entwickelt die Autorin einen rechtlich fundierten und umsetzungsorientierten Lösungsansatz, der es jedem Verwaltungsrat eines schweizerischen KMU ermöglicht, den gesetzlichen Anforderungen an ein integrales Risikomanagement-System zu genügen. Konkrete Handlungsempfehlungen zuhanden des Verwaltungsrates im Sinne eines praxisbezogenen Leitfadens beschliessen diese Dissertation.
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