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Vorgezogene Recyclinggebühr
Der Umwelt zuliebe!
Vorgezogene Recyclinggebühr auf Elektro- und Elektronikgeräten
Die im Internet angeschriebenen Interdiscount-Preise verstehen sich inklusive vorgezogene Recyclinggebühr (VRG).
Die VRG schreibt vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten Geräte mit elektronischen/elektrischen Komponenten zur fachgerechten Entsorgung retournieren müssen. Dafür existiert landesweit ein Rücknahmesystem.
Rückgabepflicht für den Konsumenten
Als Konsument sind Sie gesetzlich verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Dies betrifft folgende Gerätegruppen, für welche die Entsorgung durch die VRG finanziert wird:
- Haushaltsgeräte
- Elektrowerkzeuge und Geräte der Bereiche Bau, Garten und Hobby
- Spielwaren mit elektrischen udn elektronischen Komponenten
- Unterhaltungs- und Büroelektronik
Die Gratisrückgabe ist auch bei den offiziellen SENS-Sammelstellen möglich.
Offizielle VRG-Tarif- und Geräteliste siehe unter www.sens.ch und www.swico.ch für Unterhaltungs- und Büroelektronik.
Für weitere Informationen verlangen Sie bitte den VRG-Prospekt bei unserem Kundenservice.






